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Güterrechtliche Auseinandersetzung

Wird die Ehe aufgelöst, muss das Vermögen der Ehegatten aufgeteilt werden. Diesen Vorgang nennt das Gesetz "güterrechtliche Auseinandersetzung". Wurde in einem Ehevertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gilt der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Hat ein Ehegatte einen Vermögenswert geschenkt erhalten oder geerbt, dann kann er ihn für sich selber als Eigengut behalten. Hat der Ehegatte hingegen ein Vermögensgegenstand aus während der Ehe erhaltenem Lohn bezahlt, so ist dieser Gegenstand als Errungenschaft (wertmässig) zu teilen. Insbesondere wenn Liegenschaften zum ehelichen Vermögen gehören, ist es sinnvoll, bei der Aufteilung des Vermögens die Hilfe eines Anwalts oder einer Anwältin in Anspruch zu nehmen.