chkpedia.

Handelsregister

Das Handelsregister dient der Konstituierung und der Identifikation von Rechtseinheiten (Einzelunternehmen, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Stiftungen, Vereinen, Zweigniederlassungen, etc.). Es bezweckt die Erfassung und Offenlegung rechtlich relevanter Tatsachen und gewährleistet die Rechtssicherheit sowie den Schutz Dritter im Rahmen zwingender Vorschriften des Zivilrechts. Die Führung der Handelsregisterämter obliegt den Kantonen. Die Einträge im Hauptregister, die Anmeldungen und die Belege sind öffentlich. Das Zentralregister sämtlicher Rechtseinheiten, die in den Hauptregistern der Kantone eingetragen sind, ist unter www.zefix.ch abrufbar.