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Hypothetisches Einkommen im Familienrecht

Für die Berechnung eines familienrechtlichen Unterhaltsbeitrages wird im Normalfall auf das tatsächlich erzielte Einkommen beider Ehegatten oder Eltern abgestellt. Kann mit diesem Einkommen kein angemessener Unterhalt bezahlt werden, stellt sich die Frage, ob der Unterhaltspflichtige in der Lage wäre, mehr als sein tatsächliches Einkommen zu erzielen. Wenn der Richter dieser Meinung ist, berücksichtigt er für die Berechnung des Unterhalts dieses höhere (hypothetische) Einkommen. Dies darf er aber nur dann, wenn das hypothetische Einkommen dem Elternteil zugemutet werden kann und wenn es in Realität (Arbeitsmarktlage) erzielt werden kann.