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Immissionen von Pflanzen

Pflanzen, die den Grenzabstand zwar einhalten, ein benachbartes Grundstück aber erheblich beeinträchtigen, bringen den Nachbarn oft zur Verzweiflung. Bei den störenden Immissionen handelt es sich zumeist um Einwirkungen durch Laubfall, Tannennadeln und –zapfen, Samen, Blütenstaub, Fallobst, tropfendes Harz. Auch Lichtentzug bzw. Schattenwurf oder der Entzug von Aussicht können eine nicht zu tolerierende Zumutung darstellen. Gerichte entscheiden, ob solche Pflanzen wegen übermässiger Immissionen entfernt werden müssen.