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Interessenkonflikt

Der Beauftragte ist verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers zu wahren. Kann er dies nicht, weil er gleichzeitig andere oder eigene Interessen wahren muss oder will, besteht ein Interessenkonflikt. Solche Geschäfte sind miteinander nicht vereinbar (Bsp. ein Anwalt darf in streitigen Fällen nicht gleichzeitig zwei Parteien mit unterschiedlichen Interessen vertreten).