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Invalidenrente

Für den Fall, dass eine versicherte Person bleibend oder während längerer Zeit ganz oder teilweise erwerbsunfähig wird, gewähren im Schweizerischen Sozialversicherungssystem sowohl die Invalidenversicherung als auch die Unfallversicherung, die Militärversicherung und die Vorsorgeeinrichtung der beruflichen Vorsorge Invalidenrenten.