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IVHB

Hinter dieser kryptischen Abkürzung versteckt sich die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe. Die IVHB soll gewisse Baubegriffe schweizweit vereinheitlichen. Der Kanton Aargau hat die Bestimmungen der IVHB übernommen. Solange eine Gemeinde ihre allgemeine Nutzungsplanung nicht an die IVHB angepasst hat, gelten bestimmte Bestimmungen der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz (ABauV) weiter. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Publikation "Die Baugesetzgebung des Kantons Aargau". Das entsprechende Buch können Sie bei uns bestellen oder aber die Onlineversion konsultieren.