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Kapprecht

Äste und Wurzeln einer Pflanze, die den Grenzabstand einhält, dürfen durch den Nachbarn zurückgeschnitten werden, wenn durch überragende Äste oder eindringende Wurzeln das benachbarte Eigentum geschädigt oder erheblich beeinträchtigt wird. Weiter ist nötig, dass sich der Nachbar beim Eigentümer beschwert und ihm eine Frist zur Beseitigung gesetzt und der Nachbar nicht innert dieser Frist gehandelt hat.