Die Klagebewilligung wird der klagenden Partei am Ende eines gescheiterten Schlichtungsverfahrens ausgestellt. Mit dieser kann die Klage innert einem resp. drei Monaten beim Gericht eingereicht werden.
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Die Klagebewilligung wird der klagenden Partei am Ende eines gescheiterten Schlichtungsverfahrens ausgestellt. Mit dieser kann die Klage innert einem resp. drei Monaten beim Gericht eingereicht werden.