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Kleiner Unterhalt (Mietrecht)

Unter kleinem Unterhalt werden die für den gewöhnlichen Unterhalt erforderlichen Ausbesserungen und Reinigungen verstanden, welche ein Mieter ohne spezifisches Fachwissen selber erledigen kann. Der Mieter muss für den kleinen Unterhalt im Rahmen des Ortsgebrauchs von Gesetzes wegen aufkommen. Darunter fallen beispielsweise das Ersetzen von Glühbirnen, elektrischen Schaltern, Steckdosen, Duschschlauch, Kühlschrankeinrichtungen sowie Kuchenblechen. Im Gesetz ist kein Betrag definiert, in der Praxis wird jedoch von einer Kostengrenze von CHF 150.00 bis CHF 200.00 ausgegangen.