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Kollektivgesellschaft

Die Kollektivgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die zumeist wirtschaftliche Zwecke verfolgt und in der Regel ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt. Für ihre Verbindlichkeiten haften neben dem Gesellschaftsvermögen subsidiär alle Gesellschafter unbeschränkt und solidarisch. An der Kollektivgesellschaft können zwei oder mehrere natürliche Personen beteiligt sein. Sie haben die Gesellschaft im Handelsregister eintragen zu lassen.