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Kollusionsgefahr

Kollusionsgefahr (auch: Verdunkelungsgefahr) ist ein Haftgrund zur Anordnung von Untersuchungshaft. In diesen Fällen wird befürchtet, dass die beschuldigte Person in Freiheit Zeugen oder Mitbeschuldigte beeinflusst oder andere Beweismittel wie etwa Tatwerkzeuge, Tatspuren, Urkunden oder Deliktsgüter vernichtet oder sonst wie verschwinden lassen würde. Hierfür müssen konkrete Hinweise bestehen, welche insbesondere aus dem bisherigen Verhalten der beschuldigten Person im Verfahren geschlossen werden können.