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Kommunale Baugesetzgebung (BO/BNO)

Darunter fallen die Nutzungs- oder Zonenpläne, die das Bauland einer Gemeinde planerisch darstellen und kategorisieren. Daneben hat jede Gemeinde eine Bauordnung (= BO) oder Bau- und Nutzungsordnung (= BNO). In diesen Erlassen regeln die Gemeinden die Masse der (kantonal definierten) Höhen, Längen, Geschosse und Ausnützung, die in den jeweiligen Zonen zugelassen werden. Die BNO enthalten auch ästhetische Vorschriften (insbesondere in Kernzonen) und schützen kommunale Baudenkmäler.