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Kompetenzgut

Ein Gegenstand wird dann als Kompetenzgut bezeichnet, wenn man ihn für den täglichen Lebensbedarf benötigt. Der Begriff wird insbesondere im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht verwendet. Dort sind Kompetenzgüter bei einer Pfändung unpfändbar (vgl. Art. 92 SchKG). Darunter fallen kann z.B. ein Fahrzeug, wenn man aufgrund von speziellen Arbeitszeiten nicht mit dem öffentlichen Verkehr zur Arbeit fahren kann. Auch bei der Berechnung des Existenzminimums im Rahmen einer Unterhaltsberechnung wird der Begriff verwendet. So werden beispielsweise nur dann die Kilometerkosten und die angemessenen Leasingraten für ein Fahrzeug im Existenzminimum eingerechnet, wenn dieses ein Kompetenzgut darstellt.