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Konkubinat

Als Konkubinat wird das Zusammenleben von zwei Personen in einer Liebesbeziehung bezeichnet, ohne dass eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft geschlossen wurde. Das Konkubinat ist nicht gesetzlich geregelt, womit die Regeln des Mietrechts, des sonstigen Vertragsrechts und des Gesellschaftsrechts zur Anwendung kommen können. Die rechtliche Konstellation kann bei Uneinigkeit daher sehr komplex sein. Streitigkeiten sollte durch Schliessung eines Konkubinatsvertrags vorgegriffen werden. Hierfür kann ein Notar oder Anwalt hinzugezogen werden.