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Kontaktrecht

Steht das Kind in der alleinigen Obhut eines Elternteils, steht dem andern Elternteil in aller Regel ein Recht (und die Pflicht) auf persönlichen Kontakt (oft auch als persönlicher Verkehr bezeichnet) zu. Konkret beinhaltet dies einerseits ein Besuchsrecht, welches häufig etwa jedes zweite Wochenende umfasst. Der besuchsberechtigte Elternteil kann das Kind also zu sich auf Besuch nehmen. Andererseits ist auch ein Ferienrecht mitumfasst, welches in der Regel zwei bis drei Wochen pro Jahr beträgt.