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Kündigung des Arbeitsverhältnisses per SMS

Eine Kündigung per SMS oder sogar per WhatsApp ist grundsätzlich möglich. Das Gesetz sieht keine Formvorschrift für die Kündigung vor. Die gekündigte Person kann lediglich eine schriftliche Begründung verlangen, welche nicht per SMS oder WhatsApp erfolgen darf. Anders sieht es aus, wenn im Arbeitsvertrag eine schriftliche Kündigung vereinbart wurde. Weder SMS noch WhatsApp erfüllen die Bedingungen der Schriftlichkeit (Formerfordernis). Die Konsequenz eines solchen Formfehlers: Die Kündigung ist nichtig. D.h. es ist, als existiere die Kündigung gar nicht. Das Arbeitsverhältnis besteht weiter, bis eine formgerechte Kündigung ausgesprochen wird. Kündigungen per Whatsapp und SMS werden zwar als unhöflich aufgefasst, sind aber besser beweisbar als eine mündliche Kündigung unter vier Augen.