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Lärmschutz

Der Lärmschutz richtet sich nach dem Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983, das am 1. Januar 1985 in Kraft getreten ist, und der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986, welche seit 1. April 1987 in Kraft ist. Das Umweltschutzgesetz sieht zur Begrenzung der Lärmimmissionen Planungs-, Immissions- und Alarmwerte vor. Die jeweiligen Grenzwerte werden abhängig von der Lärmart in der Lärmschutz-Verordnung festgelegt.