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Landesverweisung

Ausländer, welche sich bestimmter Straftaten schuldig machen, werden zwingend des Landes verwiesen und die Ausschaffung wird vollstreckt. Dies gilt insbesondere bei Tötungs-, Gewalt-, Sexual- und schweren Vermögensdelikten, aber auch etwa bei Einbruchdiebstahl, Sozialhilfe- oder Steuerbetrugs oder bestimmter Drogendelikten. Ausländischen Staatsbürgern ist dringend zu empfehlen, sich als Beschuldigte eines Strafverfahrens frühzeitig darüber zu informieren, ob eine Landesverweisung drohen könnte und sich in diesem Fall um die Hilfe eines Rechtsanwalts bemühen.