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Leistungsfähigkeit

Zur Berechnung der Leistungsfähigkeit einer Person wird von deren Einkommen ihr Existenzminimum abgezogen. Die Leistungsfähigkeit einer Person ist insbesondere relevant bei der Berechnung der Unterhaltsbeiträge, bei der Frage ob Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege besteht oder ob ein Prozesskostenvorschuss zu leisten ist, und wie hoch der pfändbare Anteil des Lohnes bei einer Pfändung ist. Zu beachten ist dabei, dass sich je nach Situation/Rechtsgebiet das jeweilige Existenzminimum anders berechnet. Bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit kann Sie ein Rechtsanwalt unterstützen.