chkpedia.

Letztwillige Verfügung

Die letztwillige Verfügung wird auch Testament genannt. Sie kann grundsätzlich entweder mit öffentlicher Beurkundung bei einem Notar oder eigenhändig (von Anfang bis zu Ende mit Einschluss der Angabe von Jahr, Monat und Tag der Errichtung von Hand niedergeschrieben und unterzeichnet) errichtet werden. In der letztwilligen Verfügung trifft eine Person Anordnungen über ihren Nachlass. Im Unterschied zum Erbvertrag ist die letztwillige Verfügung einseitig bindend, d.h. sie kann vom Erblasser jederzeit wieder abgeändert werden.