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Liberierung

Sowohl die Aktionäre als auch die Gesellschafter einer GmbH sind zur Einlage der von ihnen übernommenen Anteile am Aktienkapital bzw. am Stammkapital verpflichtet. Die Einlage erfolgt in der Regel durch Barzahlung, doch kann an ihre Stelle auch die Überlassung von Vermögenswerten (Sacheinlage) treten. Bei der Gründung einer GmbH müssen die Einlagen für jeden Stammanteil vollständig geleistet sein.