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Lohnfortzahlung

Die als "Krankenlohn" bekannte Lohnfortzahlungspflicht ist eine Ausnahme vom Prinzip, wonach das Ausbleiben einer Leistung den Vertragspartner berechtigt, die Gegenleistung zu verweigern. Die Pflicht, den Lohn weiter zu zahlen, besteht, wenn der Arbeitnehmer aufgrund persönlicher Verhältnisse an der Arbeitsleistung verhindert ist und wenn er diese Gründe nicht selbst verschuldet hat. Neben Krankheit und Unfall kann dies die Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder die Ausübung eines öffentlichen Amts etc. sein. Kein Lohnanspruch besteht z.B. beim verpassten Flug, weil ein solcher Fehlgrund nicht in den persönlichen Verhältnissen liegt. Die Dauer der Lohnfortzahlung richtet sich je nach Kanton nach verschiedenen Skalen. Der Anspruch entsteht in jedem Dienstjahr neu.