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Mehrfamilienhaus

Als Mehrfamilienhäuser gelten Gebäude mit vier und mehr Wohneinheiten. Einfamilienhausüberbauungen wie Reihenhäuser und zusammengebaute Gebäude ohne gemeinsamen Haupteingang fallen nicht darunter. Demgegenüber gelten Terrassenhäuser mit vier und mehr Wohneinheiten als Mehrfamilienhäuser, wenn sie Teil einer Arealüberbauung sind. Bei Mehrfamilienhäuser sind Vorkehren für Behinderte vorzusehen und kindgerechte Spielplätze an geeigneter Lage herzurichten.