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Messung von Pflanzabständen

Der zulässige Grenzabstand bestimmt sich aufgrund der kleinsten horizontalen Entfernung zwischen der Grenzlinie und dem Mittelpunkt des Stammquerschnittes (Bäume) bzw. dem grenznächsten Trieb (Sträucher) bzw. der Stockmitte, der Mitte der Pflanzstelle, oder dem grenznächsten Punkt, an dem die Pflanze aus dem Boden tritt (Hecken). Die Messung muss an der Erdoberfläche angesetzt werden. Je nach Kanton können anderslautende Bestimmungen vorgehen.