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Missbräuchliche Kündigung (Mietrecht)

Eine Kündigung des Vermieters kann aus verschiedenen Gründen missbräuchlich sein. Eine missbräuchliche Kündigung muss durch den Mieter innerhalb 30 Tagen angefochten werden. Mit der Anfechtung verlangt der Mieter die Aufhebung der Kündigung. Sofern das Gericht die Kündigung als missbräuchlich einstuft, wird sie im anhängig gemachten Verfahren aufgehoben und das Mietverhältnis bleibt bestehen. Dadurch wird zudem ein zusätzlicher Kündigungsschutz ausgelöst. Sofern der Mieter die Kündigung jedoch nicht innert 30 Tagen nach Erhalt mittels Begehren an die Mietschlichtungsbehörde anficht, bleibt die Kündigung gültig und das Mietverhältnis wird beendet. Ob eine Kündigung als missbräuchlich zu beurteilen ist, ist oft nicht einfach zu beantworten, weshalb es sich lohnt, anwaltliche Hilfe beizuziehen.