Gemeinschaftliches Eigentum an einer Sache oder einem Grundstück, wobei jeder Miteigentümer Eigentümer einer nach aussen hin sichtbaren Quote ist (z.B. Miteigentum zu je ½).
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Gemeinschaftliches Eigentum an einer Sache oder einem Grundstück, wobei jeder Miteigentümer Eigentümer einer nach aussen hin sichtbaren Quote ist (z.B. Miteigentum zu je ½).