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Nützliche bauliche Massnahmen

Will ein Stockwerkeigentümer gemeinschaftliche Gebäudeteile umbauen, so ist das Einverständnis der anderen Stockwerkeigentümer notwendig. Handelt es sich dabei um eine bauliche Massnahme, die eine Wertsteigerung oder Verbesserung der Wirtschaftlichkeit oder der Gebrauchsfähigkeit der Sache bewirkt, spricht man von nützlichen baulichen Massnahme. Dazu gehören zum Beispiel der Ersatz eines Heizkessels durch eine energieeffizientere Anlage oder Massnahmen zur Verbesserung der Schallisolation. Im Unterschied zu den notwendigen oder luxuriösen baulichen Massnahmen muss die Mehrheit aller anwesenden Stockwerkeigentümer, welche zugleich den grösseren Teil der Sache vertritt, zustimmen.