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Öffentliches Inventar

Mit dem Tod einer Person gehen sämtliche Vermögenswerte auf die Erben über, auch die Schulden. Kennt ein Erbe die Vermögenswerte des Erblassers nicht genau oder war der Erblasser überschuldet, so kann jeder Erbe innert eines Monats seit Kenntnis des Todes ein öffentliches Inventar verlangen. Sobald dieses öffentliche Inventar vorliegt, dann der Erbe innert Monatsfrist entweder die Erbschaft ausschlagen, die amtliche Liquidation verlangen oder die "Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar" erklären. Letzteres hat zur Folge, dass der Erbe mit seinem privaten Vermögen nur für diejenigen Schulden haftet, die im öffentlichen Inventar aufgeführt sind.