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Ordentliche Kündigung im Arbeitsrecht

Die ordentliche Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, darauf gerichtet, das Arbeitsverhältnis einseitig unter Einhaltung der vorgeschriebenen Kündigungsfristen und -termine aufzuheben. Die ordentliche Kündigung ist der übliche Beendigungsgrund für das unbefristete Arbeitsverhältnis. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist die ordentliche Kündigung obsolet.