chkpedia.

Ordentliche Kündigung (Mietrecht)

Bei der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses ist sowohl der gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungstermin als auch die Kündigungsfrist zu beachten. Der Kündigungstermin ist das Datum, auf welches die Kündigung wirksam werden soll. Bei der Kündigungsfrist handelt es sich um den Zeitraum, der für eine Kündigung auf den nächsten möglichen Termin eingehalten werden muss. Den Parteien steht es frei, wie viele und welche Kündigungstermine sie im Mietvertrag vereinbaren wollen. Bei den Kündigungsfristen gibt es dahingegen gesetzliche Minimalfristen. Die Parteien können somit eine längere Frist vereinbaren, nicht jedoch einer kürzere. Wenn die Parteien nichts vereinbart haben, gelten die im Gesetz vorgesehenen Fristen und Termine. Bei Wohnungen gilt die Mindestfrist von 3 Monaten. Bei Geschäftsräumen sind es dahingegen 6 Monate. Die Kündigung hat, sofern im Mietvertrag nichts anders vereinbart wurde, auf einen ortsüblichen Kündigungstermin zu erfolgen. Halten die Parteien die Frist oder den Termin nicht ein, so gilt die Kündigung im Normalfall für den nächstmöglichen Termin. Nur beim Vorliegen von wichtigen Gründen, kann eine Kündigung ausserordentlich und somit ausserterminlich erfolgen.