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Pfändung

Pfändung bedeutet im Betreibungsrecht die Wegnahme von Vermögenswerten. Beim Pfändungsvollzug findet eine Einzelvollstreckung (sog. Spezialexekution) statt. Das bedeutet, dass vom Vermögen oder Einkommen des Schuldners nur so viel wie nötig gepfändet wird, um die Forderung des Gläubigers zu decken. Andererseits ist die Pfändung durch das sogenannte Existenzminimum des Betriebenen beschränkt.