Der Pflichtteil ist jener Teil des Nachlasses, der bestimmten gesetzlichen Erben grundsätzlich nicht entzogen werden kann. Hat der Erblasser pflichtteilsgeschützte Erben, kann er nicht frei über seinen Nachlass verfügen.
chkpedia.
Der Pflichtteil ist jener Teil des Nachlasses, der bestimmten gesetzlichen Erben grundsätzlich nicht entzogen werden kann. Hat der Erblasser pflichtteilsgeschützte Erben, kann er nicht frei über seinen Nachlass verfügen.