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Planer

Der Planer im Baurecht (meist ein Architekt oder Ingenieur) verpflichtet sich zwar nicht zur körperlichen Errichtung einer Baute, wohl aber zu einer baubezogenen Planerleistung. Eine solche kann z.B. im Ausarbeiten von Plänen, in der Erstellung eines Kostenvoranschlags oder in der Bauleitung bestehen. Die rechtliche Qualifikation des Planervertrags ist äusserst komplex, aber entscheidend für die Rechte und Pflichten der Parteien. Eine frühzeitige, detaillierte Prüfung des Vertrags ist daher ratsam.