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Probearbeit

Der Wunsch, den möglichen Vertragspartner intensiv und praxisnah kennenzulernen, äussert sich oft in "Schnuppertagen" oder Probearbeit. Dies sind befristete Arbeitsverträge mit einer Pflicht zur Arbeitsleistung und einem Lohnanspruch. Dauert die Probearbeit maximal wenige Tage, kann der Lohnanspruch wegbedungen werden. Probearbeit ist nicht identisch mit Probezeit.