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Probezeit

Von Gesetzes wegen gilt in Arbeitsverhältnissen eine Probezeit von einem Monat. Diese kann mit Arbeitsvertrag auf maximal 3 Monate verlängert werden. In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von nur sieben Tagen. Wird ein Arbeitnehmer während der Probezeit krank, verlängert sich die Probezeit um die entsprechende Zeit.