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Provisorischer Rechtsöffnungstitel

Ein provisorischer Rechtsöffnungstitel ist eine vom Schuldner schriftlich unterzeichnete Schuldanerkennung, welche den geschuldeten Betrag beziffert. Mit einem provisorischen Rechtsöffnungstitel kann der Gläubiger im Rechtsöffnungsverfahren provisorische Rechtsöffnung verlangen. Auch unterschriebene Verträge (z.B. Mietvertrag) gehören zu den Schuldanerkennungen. Ein solche kann sich auch aus mehreren Urkunden zusammensetzen; dann wird aber das Rechtsöffnungsbegehren relativ komplex, so dass sich der Beizug eines Rechtsanwaltes rechtfertigt.