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Rechnungslegungsrecht

Das Obligationenrecht enthält Vorschriften über die Buchführung und Rechnungslegung. So haben insbesondere juristische Personen eine Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung. Die Rechnungslegung soll die wirtschaftliche Lage des Unternehmens so darstellen, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können. Die Rechnungslegung erfolgt im Geschäftsbericht. Dieser umfasst die Jahresrechnung und den Anhang. Die Jahresrechnung umfasst wiederum die Bilanz und die Erfolgsrechnung.

Für grössere Unternehmen und Konzerne sind besondere Regelungen vorgesehen. Weitere Regelungen über die Rechnungslegung sind in privaten Rechnungslegungsstandards vorgesehen (IFRS, Swiss GAAP FER, US GAAP).