chkpedia.

Rechtliches Gehör

Als rechtliches Gehör wird der Anspruch einer Person bezeichnet, in einem vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht geführten Verfahren mit ihrem Begehren angehört zu werden, Einblick in die Akten zu erhalten, zu den für die Entscheidung wesentlichen Punkten Stellung nehmen zu können und einen begründeten Entscheid zu erhalten. Eine möglichst frühzeitige fachkundige Mitwirkung kann helfen, ein Verfahren in die richtige Richtung zu lenken.