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Rechtsbegehren

Wird ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, muss die klagende Partei dem Gericht präzis beantragen, wozu die beklagte Partei verurteilt werden soll. Dieser Anspruch ist in der Form eines Rechtsbegehrens (= Antrag) geltend zu machen. Ein solches Rechtsbegehren könnte beispielsweise wie folgt lauten: "Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin die Geburts- und Erstausstattungskosten in der Höhe von CHF 900.00 zuzüglich 5% Zins seit dem 01.11.2018 zu bezahlen."

Rechtsbegehren sind besonders sorgfältig zu formulieren, da sie im Laufe des Prozesses nur noch beschränkt geändert werden können. Falls Sie Zweifel haben, lassen Sie ihr Rechtsbegehren von einem Anwalt überprüfen oder formulieren.