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Rechtsvorschlag

Der Rechtsvorschlag ist eine Erklärung des Schuldners, mit welcher er die in Betreibung gesetzte Forderung bestreitet. Der Rechtsvorschlag kann bei Zustellung des Zahlungsbefehlsoder bis 10 Tage danach erhoben werden. Mit dem Rechtsvorschlag wird die Betreibung unterbrochen. Erst wenn der Rechtsvorschlag mittels eines Rechtsöffnungsbegehrens oder einer Anerkennungsklage beseitigt wurde, kann die Betreibung weitergeführt werden. Bei der Beseitigung des Rechtsvorschlags kann Ihnen ein Rechtsanwalt behilflich sein.