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Revision im Sozialversicherungsrecht

Besonders lange andauernde Leistungen, wie zum Beispiel Invalidenrenten, werden von den entsprechenden Sozialversicherungen regelmässigen Prüfungen unterzogen. Geprüft wird vor allem, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Invalidenrenten noch vorliegen. Nicht nur die Versicherung, sondern auch die versicherte Person kann aber eine Revision ihrer Rente verlangen, wenn sich Veränderungen an den Anspruchsvoraussetzungen (Gesundheitszustand, Umfang der Erwerbsfähigkeit etc.) ergeben haben.