Das Rückkaufsrecht räumt einem Verkäufer das Recht ein, das Kaufsobjekt vom Käufer zurückzukaufen. Ein Rückkaufvertrag über ein Grundstück muss durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.
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Das Rückkaufsrecht räumt einem Verkäufer das Recht ein, das Kaufsobjekt vom Käufer zurückzukaufen. Ein Rückkaufvertrag über ein Grundstück muss durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.