chkpedia.

Schulstufenmodell (Familienrecht)

Bis September 2018 kam bei Scheidungs- und Trennungsverfahren die sogenannte 10/16-Regel zur Anwendung. Neu gilt das sogenannte Schulstufenmodell. Der hauptbetreuende Elternteil muss demnach ab obligatorischer Einschulung des jüngsten Kindes (meist Kindergarten) grundsätzlich zu 50 %, ab dessen Eintritt in die Sekundarstufe zu 80 % und ab dessen vollendeten 16. Lebensjahr zu 100 % arbeiten, zumindest wird ihm bei der Unterhaltsbeitragsberechnung ein entsprechendes Einkommen angerechnet. Davon kann im Einzelfall aus zureichenden Gründen abgewichen werden.