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Sichtzonen

Unter Sichtzonen sind die freizuhaltenden Flächen im Bereich von Einmündungen, Kreuzungen und Ausfahrten zu verstehen, welche der Verkehrssicherheit dienen. In den Sichtzonen muss eine freie Sicht in einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen. Es ist in der Regel Aufgabe der Gemeinde, darüber zu wachen, dass Sichtzonen, die festgelegt und geschaffen wurden, auch ihrem ursprünglichen Sinn und Zweck erhalten bleiben. Für die Erhaltung der Sichtzonen von Kantonsstrassen in Kantonsstrassen ist der Kanton zuständig.