Unter Sowieso-Kosten oder Ohnehin-Kosten sind Kosten zu verstehen, welche im Zuge der Nachbesserung entstehen können, die aber ebenso entstanden und vom Besteller zu tragen gewesen wären, wenn das Werk mängelfrei erstellt worden wäre. Wäre das Werk also nur mit der zusätzlichen Ausführung einer vergütungspflichtigen Nachtragsleistung mängelfrei geworden und wird diese nunmehr im Zuge der Durchführung der Nachbesserung nachgeholt, so muss der Besteller diese Kosten, die sowieso angefallen wären, tragen. Solche Kosten gehen deshalb nicht zulasten des Unternehmers und können auf den Besteller abgewälzt werden.
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