chkpedia.

Sperrfrist

Die Sperrfrist ist ein zeitlicher Kündigungsschutz des Arbeitnehmers. Das Arbeitsrecht nennt Zeiten, in denen der Arbeitgeber keine Kündigung aussprechen darf (u.a. unverschuldete Krankheiten und Unfälle, Schwangerschaft und die Zeit nach der Geburt, die obligatorische Schutzdienste). Sperrfristen gelten nach Ablauf der Probezeit und finden bei befristeten Arbeitsverhältnissen und fristlosen Kündigungen keine Anwendung. Dabei löst jeder auf einem neuen Grund beruhende Verhinderungsfall eine neue Sperrfrist aus.