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Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignung

Das Spezialverwaltungsgericht ist im Kanton Aargau in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen zuständig. Die Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen des Spezialverwaltungsgerichts entscheidet im Enteignungsverfahren über Gesuche um Anordnung der Enteignung sowie um Einleitung des Enteignungsverfahrens und Festsetzung der Entschädigung. Im Beschwerdeverfahren überprüft sie vorinstanzliche Verfügungen oder Einspracheentscheide vorab aus den Bereichen der Erschliessungsabgaben, der Landumlegung, der Grenzbereinigung, der Ausgleichsabgaben im Zusammenhang mit Rodungsbewilligungen und über Einspracheentscheide der Aargauischen Gebäudeversicherung.