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Statuten

Die Statuten sind die grundlegenden Rechtsnormen, die sich juristische Personen, insbes. Vereine, Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, geben. Die Statuten sind nur für ihre Mitglieder verbindlich und regeln sowohl die Rechtsverhältnisse im Innern als auch nach aussen. Dritten vermögen sie keine Rechte zu verleihen oder Pflichten aufzuerlegen. Die Änderung der Statuten und damit der Grundordnung der Gesellschaft bedarf meist der öffentlichen Beurkundung durch einen Notar (wichtigste Ausnahme: Vereine).