Mit einer Strafanzeige kann jede Person, die von einer Straftat Kenntnis erhalten hat, dies bei den Strafbehörden anzeigen und so ein Strafverfahren auslösen. Dies kann bei jedem Polizeiposten oder bei der Staatsanwaltschaft gemacht werden. Die Strafanzeige kann sich auch gegen eine unbekannte Täterschaft richten. Handelt es sich um ein sog. Antragsdelikt und wird eine Strafanzeige von einer durch die jeweilige Straftat nicht verletzte Person eingereicht, so löst dies kein Strafverfahren aus. Reicht die verletzte Person hinsichtlich eines Antragsdelikts die Anzeige ein, so handelt es sich um einen Strafantrag.
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